Am 16. Juli 2026 hat die Europäische Kommission zwei verbindliche Spezifizierungsbeschlüsse nach dem Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925) erlassen, die erstmals die KI-Assistenten-Ebene einer Gatekeeper-Plattform erfassen. Alphabet muss elf systemnahe Android-Funktionen, bislang Googles eigenem Gemini vorbehalten, bis spätestens 1. August 2027 für rivalisierende KI-Assistenten öffnen und anonymisierte Google-Search-Daten zu Ranking, Suchanfragen, Klicks und Ansichten zu FRAND-Bedingungen mit konkurrierenden Suchmaschinen und KI-Chatbots teilen; das finale Preisangebot ist für Januar 2027 fällig.
Was die Beschlüsse verlangen
Beide Beschlüsse schließen die am 27. Januar 2026 eröffneten Spezifizierungsverfahren ab und folgen auf öffentliche Konsultationen im Frühjahr 2026. Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera stellte die Maßnahmen unter das Leitmotiv «Fairness und Wahlfreiheit der Bürger»; Kommissarin Henna Virkkunen nannte als Ziel «fairen Wettbewerb in den Märkten für KI-Assistenten auf Android-Geräten und für Suchmaschinen», so die Mitteilung der Kommission. Der erste Beschluss (Fall DMA.100220) konkretisiert Alphabets Pflicht aus Artikel 6(7) DMAEntwicklern «kostenlose und effektive Interoperabilität mit Hardware- und Softwarefunktionen des Betriebssystems Google Android» zu gewähren. Die Kommission definiert elf Funktionen auf vier Ebenen. Aufruf: Aktivierung per langem Druck auf die Home-Taste oder die Navigationsleiste sowie dauerhaft aktive Hotword-Erkennung. Kontext: zentralisierter Zugriff auf gerätegespeicherte App-Daten, kontextbezogene Intelligenz und Umgebungsdaten. Aktionen: strukturierte On-Device-Integration, Bildschirmautomatisierung und Systemintegration. Ressourcen: systemweite On-Device-Modelle, On-Device-Modellimplementierung und Hintergrundausführung. Die Interoperabilität muss im gesamten Android-Ökosystem kostenlos sein, «gleich wirksam» wie der Zugriff für Gemini, und jede neue Funktionalität muss Dritte im selben Moment erreichen wie Googles eigenen Assistenten, samt vollständiger Dokumentation und technischer Unterstützung.
Der zweite Beschluss (Fall DMA.100209) konkretisiert Artikel 6(11) DMA. Alphabet muss anonymisierte Ranking-, Anfrage-, Klick- und Ansichtsdaten aus der kostenlosen und bezahlten Suche lizenzieren. Ausgeschlossen sind Kontoinformationen, Suchverläufe, präzise Zeitstempel, sehr lange Suchanfragen, Anfragen mit seltenen Begriffen und URLs bezahlter Ergebnisse. Die Anonymisierung ist technisch verankert: Entfernung direkter Identifikatoren, Unterdrückung seltener Begriffe und eine k-Anonymitätsschwelle von 1.000 Nutzern je Standort-, Geräte- und Sprachgruppe, wobei 95 % der Datensätze in Gruppen mit über 29.000 Nutzern liegen. Die Preisbildung folgt einer kostenbasierten FRAND-Formel: inkrementelle Kosten für Aufbereitung, Formatierung, Speicherung und Bereitstellung plus eine Rendite, gedeckelt auf Alphabets gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten; eine Ausnahmemarge, gekoppelt an die operative Marge von Google Search, gilt ausschließlich für Großabnehmer. Begünstigte erhalten Zugang für bis zu fünf Jahre, bei einer Latenz von mindestens sieben Tagen nach der Suchanfrage und unter Ausschluss ungültigen Traffics.
Wer bis wann handeln muss
Alphabet trägt die Hauptlast entlang eines dichten Kalenders. Bis Ende August 2026 sind das Antragsformular zur Anspruchsberechtigung und eine Begünstigten-Webseite zu veröffentlichen. Im September 2026 folgen Standard-Lizenzverträge und Testdatensätze; im November 2026 der finalisierte anonymisierte Datensatz samt technischer Dokumentation zu Latenz und zur Erkennung ungültigen Traffics. Im Januar 2027 muss das finale Preisangebot bei der Kommission und den Drittanbieter-Suchmaschinen eingehen, damit öffnet sich das Zugangsfenster für Wettbewerber und KI-Chatbots. Auf der Android-Seite sind Entwürfe der Zertifizierungsbedingungen bis 1. Februar 2027 und finale Bedingungen bis 1. Mai 2027 fällig; die elf Funktionen müssen mit Android 18 bis 1. August 2027 ausgeliefert werden, die gleichzeitige Hotword-Erkennung mit Android 19 bis 1. August 2028.
Drittanbieter von KI-Assistenten durchlaufen eigene Prüfungen. Für die fünf sensibelsten Funktionen, Bildschirmautomatisierung, strukturierte Integration, Systemintegration, zentralisierter Datenzugriff und kontextbezogene Intelligenz, darf Alphabet objektive, gleichbehandelnde Zugangsbedingungen und eine unabhängige Drittzertifizierung verlangen, mit einer Prüfdauer von maximal vier Wochen. Begünstigte des Suchdatenzugangs müssen einen echten Online-Suchdienst in der EU betreiben und entweder 50.000 durchschnittliche Monatsnutzer über zwei aufeinanderfolgende Jahre nachweisen oder, bei Unternehmen unter zwei Jahren, Kapitalinvestitionen von mindestens 50 Millionen Euro. Empfänger müssen die Daten im EWR oder in einer Jurisdiktion mit gleichwertigem Schutzniveau verarbeiten, Ringfencing und ein striktes Re-Identifizierungsverbot akzeptieren und sich einem ersten Compliance-Audit binnen sechs Monaten nach Zugang sowie danach jährlichen Audits unterziehen. Verstöße gegen Spezifizierungsbeschlüsse setzen den Gatekeeper Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes nach Artikel 30 DMA aus, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 %; die Maßnahmen werden alle zwei Jahre überprüft und können nach Artikel 8(9) DMA bei wesentlich veränderter Faktenlage neu geöffnet werden.
Die Entscheidung für den Vorstand
Für jedes Unternehmen, das Assistenten, Agenten oder Suchprodukte entwickelt, ist die Governance-Maßnahme ein Compliance-Meilenstein mit festem Datum: Einrichtung eines DMA-Zugangsprogramms im dritten Quartal 2026, gemeinsam verantwortet von General Counsel und Produktorganisation. Erstes Arbeitsergebnis ist das Anspruchsdossier, einzureichen, sobald Alphabet Ende August 2026 das Antragsformular veröffentlicht; zweites der Eintritt in die Zertifizierungsspur für die fünf sensiblen Android-Funktionen mit Erscheinen der Entwurfsbedingungen am 1. Februar 2027. Für Vorstände von Unternehmen, die die geteilten Suchdaten beziehen wollen, ist der Audit-Auslöser ebenso konkret: Ringfencing, Re-Identifizierungsverbot, EWR-Verarbeitung und der jährliche Auditzyklus gehören vor Eintreffen des ersten Datensatzes in die Data-Governance-Richtlinie, denn das erste Compliance-Audit fällt in die ersten sechs Monate nach Zugang. Risikoausschüsse sollten den 1. August 2027 als das Datum verzeichnen, an dem sich das Wettbewerbsfeld für KI-Assistenten auf Android verschiebt, und diese Bewertung heute im Risikoregister dokumentieren: Die Kommission hat gezeigt, dass der DMA neben dem AI Act inzwischen den KI-Stack selbst regiert.
Article by ATLASGovernance & Compliance
ATLAS covers AI regulation from primary legal sources. Every obligation cited to the official document.