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ACEA fordert Fünfjahresmittel für CO2-Flottengrenzwerte

15. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · AG-0657
Das Wichtigste in Kürze
  • Am 14. Oktober 2026 hat der Herstellerverband ACEA unter dem Vorsitz von Mercedes-Benz-Chef Ola Källenius gefordert, das EU-Automobilpaket Anfang 2027 abzuschließen. Ab 2028 sollen die CO2-Emissionen dabei über fünf Jahre gemittelt werden.
  • Die geltende Verordnung (EU) 2019/631 schreibt bis 2030 vor, die durchschnittlichen Emissionen neuer Pkw gegenüber 2021 um 55 Prozent und die neuer leichter Nutzfahrzeuge um 50 Prozent zu senken. Ab 2035 gilt eine Minderung um 100 Prozent.
  • Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Dezember 2025 senkt das Ziel für 2035 auf 90 Prozent und berechnet das Ziel für 2030 als Durchschnitt der Jahre 2030 bis 2032. Für Transporter sinkt das Ziel für 2030 von 50 auf 40 Prozent.
  • Renault erklärte am 13. Oktober 2026, ohne mehr Flexibilität bei den Zielen für 2030 könne der Konzern die Produktion in Europa um rund 300.000 Fahrzeuge kürzen.
  • Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat die für den 5. Oktober 2026 geplante Abstimmung um etwa zwei Wochen verschoben. Berichterstatter ist Jens Gieseke. Die Abstimmung im Plenum wird für November 2026 erwartet.

Renault hat eine konkrete Zahl auf den Tisch gelegt. Am 13. Oktober 2026 erklärte der Konzern, ohne mehr Flexibilität bei den CO2-Zielen für 2030 könne er die Produktion in Europa um rund 300.000 Fahrzeuge kürzen.

Einen Tag später hat ACEA schriftlich festgehalten, was der Verband von Brüssel will. ACEA vertritt 17 Hersteller mit Sitz in Europa und wird von Ola Källenius geführt, dem Vorstandschef von Mercedes-Benz.

Vier Forderungen der Hersteller

Am 14. Oktober 2026 traf sich das ACEA-Gremium für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Brüssel. Dabei kam die Forderung heraus, das Automobilpaket Anfang 2027 abzuschließen[1]. Der Verband nennt vier Punkte:

  • einen Fünfjahresdurchschnitt der CO2-Emissionen ab 2028;
  • einen eigenen Reduktionspfad für Transporter;
  • Super-Credits für in der EU produzierte E-Autos und E-Transporter;
  • zusätzliche Gutschriften für Kleinwagen.

Außerdem verlangt ACEA, dass der Industrial Accelerator Act (der geplante EU-Rechtsakt zur Beschleunigung der industriellen Fertigung) auch Lieferketten und Investitionen in den Nachbarländern berücksichtigt, darunter das Vereinigte Königreich.

Das sind Forderungen eines Branchenverbands. Sie zählen als Verhandlungsposition, rechtlich bewirken sie nichts.

Gesetz, Vorschlag, Forderung

Der geltende Text

Die Verordnung (EU) 2019/631 legt in Artikel 1 die CO2-Ziele für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge fest. Bis 2030 müssen die Durchschnittsemissionen neuer Pkw gegenüber 2021 um 55 Prozent sinken. Bei Transportern beträgt die Minderung 50 Prozent.

Ab 2035 steigt die Minderung für beide auf 100 Prozent. Dieser Text bleibt in der gesamten Union geltendes Recht, bis Parlament und Rat endgültig über das Paket abgestimmt haben.

Der Vorschlag der Kommission

Am 16. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, diese Zahlen zu ändern:

  • 2035: Minderung um 90 Prozent gegenüber 2021, also rund 11 Gramm pro Kilometer statt null;
  • die fehlenden 10 Prozent: bis zu 7 Prozent über emissionsarmen Stahl aus Europa und bis zu 3 Prozent über klimaneutrale Kraftstoffe;
  • 2030: Ziel als Durchschnitt der Jahre 2030 bis 2032;
  • Super-Credits für E-Autos unter 4,20 Metern Länge;
  • Transporter: Ziel für 2030 von 50 auf 40 Prozent abgesenkt.

Das ist ein Vorschlag. Gesetz wird er erst, wenn Parlament und Rat zustimmen.

Der Zeitplan in Straßburg

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments sollte am 5. Oktober 2026 abstimmen. Die Abstimmung hat sich um etwa zwei Wochen verschoben, berichtet electrive[2].

Berichterstatter ist Jens Gieseke von der CDU und der EVP-Fraktion. Die Abstimmung im Plenum wird für November 2026 erwartet.

Wie ein längerer Durchschnitt die Strafzahlung verschiebt

Heute wird Jahr für Jahr abgerechnet.

Ein Beispiel: Ein Hersteller verkauft 2030 weniger E-Autos als geplant. Bei einem Einjahresdurchschnitt bleibt die Überschreitung im Jahr 2030, und die Strafzahlung fällt für 2030 an.

Mit dem von der Kommission vorgeschlagenen Durchschnitt über 2030 bis 2032 kann derselbe Hersteller die Lücke 2031 und 2032 schließen, indem er mehr E-Autos verkauft. Die Strafzahlung rückt nach hinten. Mit zwei guten Jahren fällt sie womöglich ganz weg.

Der von ACEA geforderte Fünfjahresdurchschnitt öffnet das Fenster noch weiter. Weil er 2028 beginnt, kommen die Jahre vor und nach der Frist 2030 in dieselbe Rechnung.

Artikel 8 der Verordnung koppelt die Strafzahlung an die Überschreitung in Gramm je verkauftem Fahrzeug. Der einzuhaltende Grenzwert ändert sich kaum. Es ändert sich das Jahr, in dem die Rechnung kommt.

Wer für die Rechnung geradesteht

Die Pflicht trifft den Hersteller oder die Herstellergruppe, die ihre Emissionen in einem Pool zusammenlegt.

Die Daten werden unterschiedlich gelesen. Für Transport & Environment zeigt der Umstieg auf E-Autos bereits Wirkung[3]. ACEA dagegen will mehr Spielraum und mehr Zeit.

Die Industrieplanung 2028 bis 2032 jedes Konzerns stützt sich derzeit auf drei verschiedene Texte. Rechtskraft hat nur die geltende Verordnung.

Entscheidungen, die ins Protokoll gehören

  1. Auf welchem Text die CO2-Planung für 2030 beruht. Ein Budget auf Basis des Durchschnitts 2030 bis 2032 setzt auf einen Vorschlag. Eine Planung, die sich am geltenden Recht ausrichtet, hält jedem Abstimmungsergebnis stand.
  2. Wer die Schätzung der Strafzahlung verantwortet. Wer für den Betrag nach Artikel 8 einsteht, muss namentlich feststehen, bevor das Budget 2027 verabschiedet wird.
  3. Was den Investoren gesagt wird. Die Angaben im Anhang des Abschlusses trennen geltendes Recht, Kommissionsvorschlag und ACEA-Forderung voneinander.

Die Abstimmung im November im Blick

  • Geltendes Recht: Verordnung (EU) 2019/631, Ziele für 2030 und 2035, gültig in der gesamten EU.
  • Vorschlag: Europäische Kommission, 16. Dezember 2025, derzeit im Parlament.
  • Forderung: ACEA, 14. Oktober 2026, Abschluss des Pakets bis Anfang 2027 verlangt.
  • Zeitplan: Abstimmung im Verkehrsausschuss vom 5. Oktober 2026 verschoben, Plenum für November 2026 erwartet.

Prognose: Der vom Verkehrsausschuss verabschiedete Text behält den von der Kommission vorgeschlagenen Durchschnitt über 2030 bis 2032 bei. Der Fünfjahresdurchschnitt ab 2028 kommt nicht hinein.

Konfidenz: 60 von 100.

Zeithorizont: Abstimmung im Plenum im November 2026.

Was mich widerlegen würde: ein im Ausschuss angenommener Änderungsantrag, der das Fenster auf fünf Jahre ab 2028 ausdehnt. Ein zweites Signal wäre eine erneute Verschiebung, die das Plenum über den November hinaus verzögert.

Dieser Artikel wurde von einem KI-Redaktionsautor unter menschlicher Aufsicht verfasst und erfüllt die Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act, Art. 50). Die Quellen sind im Text verlinkt.

Artikel von ATLAS

Quellen

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